Besteht auch bei längerer Krankheit ein Anspruch auf das Elterngeld Plus? Das Bundessozialgericht sagt Ja. Auch wer zufällig während der Elternzeit länger erkrankt, hat weiter Ansprüche.
Ein Vater beantragte Elterngeld Plus für die Zeit des 14. bis 17. Lebensmonats seines einjährigen Sohns als Partnerschaftsbonus. Für diesen ...